AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

§ 1
Geltungsbereich

Diese Bedingungen gelten, soweit nicht schriftlich etwas Abweichendes vereinbart ist, für sämtliche Geschäftsbeziehungen mit dem Vertragspartner. Entgegenstehende Bedingungen werden nicht anerkannt.

§ 2
Erfüllungsort, Gerichtsstand

Erfüllungsort für alle Leistungen aus dem Vertrag ist Bornheim. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten, die sich unmittelbar oder mittelbar aus dem Vertragsverhältnis ergeben, ist Bonn. Nach unserer Wahl ist statt dessen bei Streitigkeiten mit ausländischen Vertragspartnern über Bedingungen und Ausführungen des abgeschlossenen Vertrages das Schiedsgericht der internationalen Handelskammer des Landes des Vertragspartners zuständig. Sollte im Land des Vertragspartners ein solches Schiedsgericht nicht bestehen, so wird als Gerichtsstand die Hauptstadt des Landes des Vertragspartners vereinbart.

§ 3
Vertragsinhalt

Angebote erfolgen stets freibleibend. Sämtliche Vereinbarungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit unserer schriftlichen Bestätigung. Maßgebend für Umfang und Gegenstand des Auftrages ist die Auftragsbestätigung.

§ 4
Lieferung

Die Lieferung der Ware erfolgt ab Bornheim. Die Versandkosten trägt der Vertragspartner, soweit nichts anderes vereinbart wurde. Die Transportgefahr trägt der Vertragspartner. Teillieferungen sind zulässig.

§ 5
Verzögerung der Lieferung

Bei höherer Gewalt, Arbeitskampfmaßnahmen, behördlichen Maßnahmen, sowie bei unverschuldeten Betriebsstörungen wird die Lieferungs- bzw. Abnahmefrist um die Dauer der Behinderung verlängert. Der Grund und die voraussichtliche Dauer der Behinderung ist dem Vertragspartner mitzuteilen, wenn zu übersehen ist, daß etwaige Lieferfristen nicht einzuhalten sind.
Nach Ablauf der Lieferfrist ist der Vertragspartner berechtigt, uns schriftlich eine Nachfrist von 14 Tagen zu setzen. Nach Ablauf dieser Nachfrist ist der Vertragspartner zum Rücktritt vom Vertrage berechtigt, wenn er bei Setzung der Nachfrist zugleich die Erklärung hinzugefügt hat, daß er nach Ablauf der Nachfrist die Erfüllung ablehne. Fehlt eine derartige Erklärung, so werden wir nach Ablauf der Nachfrist von der Verpflichtung zur Lieferung frei, wenn wir spätestens nach deren Ablauf dem Vertragspartner gegenüber erklären, daß eine Lieferung nicht mehr erfolgt.
Weitere Ansprüche wegen verspäteter Lieferung, insbesondere Schadensersatzansprüche, stehen dem Vertragspartner nicht zu.

§ 6
Gewährleistungsansprüche

Beanstandungen sind uns unverzüglich schriftlich mitzuteilen. Die schriftliche Mitteilung muß uns spätestens 6 Tage nach Eingang der Ware beim Vertragspartner zugehen.
Nach Ablauf dieser Frist sind Beanstandungen ausgeschlossen. Beanstandungen sind auch ausgeschlossen bei geringfügigen, insbesondere handelsüblichen Abweichungen in Qualität und Verarbeitung.
Bei berechtigten Beanstandungen sind wir nach unserer Wahl zur Nachbesserung oder zur Lieferung mangelfreier Ersatzware innerhalb von zwei Wochen nach Rückempfang der Ware verpflichtet. Sollten wir diese Frist nicht einhalten, so ist der Vertragspartner berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Weitere Ansprüche, insbesondere Schadensersatzansprüche, sind ausgeschlossen.

§ 7
Zahlung innerhalb Deutschlands

Die Rechnung wird zum Tage der Absendung der Ware ausgestellt.
Rechnungen sind innerhalb von 3O Tagen wie folgt zahlbar:

a) innerhalb von 5 Tagen vom Tage der Ausstellung der Rechnung an mit 3% Skonto;
b) vom 6. bis 2O. Tag vom Tage der Ausstellung der Rechnung an netto.

Bei Scheckzahlungen ist das Datum der Einlösung des Schecks, bei Überweisung der Tag der Gutschrift auf unserem Konto maßgeblich.
Soweit wir Preise in ausländischer Währung angeben, sind wir berechtigt, diese im selben Verhältnis zu erhöhen, in dem sich der amtliche Umrechnungskurs des EURO zu ausländischen Währung gegenüber dem Datum der Auftragsbestätigung bis zur Lieferung zu unseren Ungunsten ändert.
Zahlungen werden stets zur Begleichung der ältesten fälligen Forderung zuzüglich der darauf aufgelaufenen Verzugszinsen verwendet. Sollte der Auftragswert den Betrag von 1.000,– • je Auftrag übersteigen, ist die Zahlung der Hälfte des Betrages mit der Auftragsbestätigung fällig.

§ 8
Zahlung der Rechnung von Lieferungen ausserhalb Deutschlands

Die Rechnung wird zum Tage der Absendung der Ware ausgestellt.
Rechnungen sind innerhalb von 5 Tagen netto (ohne Abzug) zahlbar.
Sollte der Auftragswert den Betrag von 1.000,– • je Auftrag übersteigen, ist die Zahlung der Hälfte des Betrages mit der Auftragsbestätigung fällig.
Die Lieferung eines Erstauftrags erfolgt erst nach Zahlung der Hälfte des Auftragswertes.

§ 9
Zahlungsverzug

Zahlt der Vertragspartner innerhalb von 3O Tagen nicht, kommt er in Verzug. Einer Mahnung bedarf es nicht.
Vor völliger Bezahlung fälliger Rechnungsbeträge einschließlich Verzugszinsen sind wir zu keiner weiteren Lieferung aus irgendeinem Vertrag verpfIichtet. Wird nicht innerhalb von 3O Tagen ab Rechnungsdatum bezahlt, so verlängern sich die Lieferfristen für alle anderen Aufträge, ohne eine gesonderte Erklärung, um die Zeit vom 31. Tage ab Rechnungsdatum bis zur vollständigen Bezahlung. Ist der Vertragspartner in Verzug oder tritt in seinen Vermögensverhältnissen nach Vertragsabschluß eine wesentliche Verschlechterung ein, so können wir bei einem weiteren Vertrag bare Zahlung vor Lieferung der Ware verlangen.

§ 10
Zahlungsweise

Die Zahlung hat zu erfolgen in barem Geld oder durch Scheck-, Bank-, Giro- oder Postschecküberweisung in EURO.
Die Aufrechnung mit bestrittenen Geldforderungen und die Zurückbehaltung fälliger Rechnungsbeträge sind unzulässig. Wir sind nicht verpflichtet, Wechsel anzunehmen.

§ 11
Eigentumsvorbehalt

Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung unserer sämtlichen Forderungen gegen den Vertragspartner unser Eigentum. Der Vertragspartner darf diese jedoch im Rahmen eines ordungsgemäßen Geschäftsbetriebes veräußern. Jede Verpfändung oder Sicherungsübereignung der Ware zugunsten Dritter ist ausgeschlossen. Der Vertragspartner ist verpflichtet, uns bei Pfändung der Ware durch Dritte unverzüglich Mitteilung zu machen.
Befindet sich der Vertragspartner im Zahlungsverzug, so hat er uns auf Verlangen unverzüglich eine genaue Aufstellung über die noch in seinem Besitz befindliche Vorbehaltsware zu übersenden. Das gleiche gilt, sobald ein Insolvenzverfahren über das Vermögen des Vertragspartners beantragt ist. In diesem Falle hat er die entsprechende Aufstellung ohne Aufforderung sofort zu übersenden.

§ 12
Allgemeines

Sollten eine oder mehrere der Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen
unwirksam sein, so berührt dies nicht deren Gültigkeit im übrigen.